Beschwerdemanagement
Rückmeldungen und Beschwerden werden innerhalb unserer Kirchengemeinde wahr- und ernst genommen. Kindern und Jugendlichen müssen ebenso entwicklungsangemessene Beschwerdemöglichkeiten zu Verfügung stehen wie Erwachsenen.
Um die Grundvoraussetzung für gelingende Rückmeldung zu schaffen, begegnen wir uns auf Augenhöhe und nehmen Beschwerden ernst. Wir bagatellisieren sie nicht, sondern gehen den Vorwürfen nach.
Damit alle Menschen, die zu uns kommen die Möglichkeit der Beschwerde haben, stehen in unserer Gemeinde folgende Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
- Ansprechpersonen für das Dekanat Aschaffenburg: https://www.aschaffenburg-evangelisch.de/kirchliche-ansprechpersonen
- Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz: meldestelle-HinSchG@elkb.de; 089 5595 300; Ansprechstelle für Betroffene
- Mitarbeitendenvertretung für hauptamtliche Mitarbeitende
- Pfarrerin Michelle Schönwald 06021 445 2923; michelle.schoenwald@elkb.de. Beschwerden können während der Dienstzeit schriftlich, fernmündlich oder persönlich geäußert werden.
Damit Hinweisgeber*innen oder Betroffene selbst wissen, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden, kommunizieren wir auf dem von ihnen gewählten Weg die jeweiligen Rücklaufzeiten (Kontaktaufnahme spätestens nach 48 h) und die Dokumentation der Beschwerde. Gemeinsam wird mit dem / der Hinweisgeber*in bzw. Betroffenen (altersgemäßer Einbezug der betroffenen Person) über die nächsten Schritte entschieden.
Definition: „Beschwerden sind Rückmeldungen über (wahrgenommenes oder vermutetes) Fehlverhalten im Sinne von Regelverstößen und dem nicht Einhalten von Versprochenem. Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, die benannten Belange – und damit den*die Beschwerdeführer*in – ernst zu nehmen, den Beschwerdegrund möglichst abzustellen und die Erkenntnis über die Ursachen der Beschwerde zur Weiterentwicklung zu nutzen.“ (aus Kita als sicherer Ort Bereichsbezogenes Schutzkonzept für evangelische Kitas, S. 27)
